Startseite / Energieaudit

EDL-G · DIN EN 16247 · Unternehmen

Energieaudit nach EDL-G — Pflicht erfüllen, Einsparungen finden.

Als beim BAFA registrierter Energieauditor nach § 8b EDL-G führe ich Energieaudits nach DIN EN 16247 durch — für die gesetzliche Pflicht und als belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind derzeit Unternehmen, die kein KMU sind, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen — sofern sie kein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Unternehmen mit geringem Gesamtenergieverbrauch (Bagatellgrenze 500.000 kWh pro Jahr) haben vereinfachte Pflichten.

Novelle in Arbeit (Stand November 2026): Der Kabinettsentwurf zur Änderung von Energieeffizienzgesetz und EDL-G vom Juni 2026 knüpft die Auditpflicht künftig nicht mehr an die Unternehmensgröße, sondern an den Energieverbrauch: Pflicht ab durchschnittlich mehr als 2,77 GWh (10 TJ) Endenergie pro Jahr. Die Bagatellgrenze soll entfallen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch — ich halte Sie auf dem Laufenden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247

  1. Einleitender Kontakt: Ziele, Systemgrenzen und benötigte Daten klären.
  2. Datenerfassung: Verbräuche, Lastgänge, Anlagenlisten der letzten Jahre.
  3. Vor-Ort-Begehung: Gebäude, Beleuchtung, Druckluft, Lüftung, Heizung, Kälte, Prozesse.
  4. Analyse: Energiebilanz, Kennzahlen und Identifikation der wesentlichen Verbraucher.
  5. Maßnahmenbewertung: Einsparpotenzial, Investition und Wirtschaftlichkeit je Maßnahme.
  6. Auditbericht und Abschlussgespräch — inklusive Unterstützung bei der Online-Erklärung gegenüber dem BAFA.

Beleuchtung: oft der schnellste Hebel

In Büro-, Gewerbe- und Lagergebäuden ist die Beleuchtung häufig der größte und am schnellsten umsetzbare Einsparhebel. Als Lichtplaner und DIALux Certified Expert bewerte ich Beleuchtungsmaßnahmen nicht pauschal, sondern mit Lichtberechnung nach DIN EN 12464-1. Bei einem Gewerbeobjekt in Bad Homburg mit über 1.000 m² konnten die Beleuchtungskosten so um 70 % gesenkt werden.

Wichtig für die Planung: Seit dem 21. Juli 2026 fördert die BEG die Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden nicht mehr. Für Kommunen gibt es teils eigene Programme; die Wirtschaftlichkeit von LED-Sanierungen ist aber auch ohne Zuschuss meist sehr gut.

Für wen ich Energieaudits durchführe

  • Mittelständische und große Unternehmen mit Auditpflicht nach EDL-G
  • KMU, die ihre Energiekosten systematisch senken wollen (Energieaudit als Beratungsleistung)
  • Gewerbe-, Büro-, Lager- und Produktionsgebäude im Rhein-Main-Gebiet

Stand: November 2026 · Jérémy Meilladec-Rauch, dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte

Häufige Fragen

Fragen zu Energieaudit

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Verpflichtete Unternehmen müssen das Energieaudit nach EDL-G alle vier Jahre wiederholen, sofern sie kein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben.

Was passiert, wenn das Pflichtaudit nicht durchgeführt wird?

Das BAFA kontrolliert die Auditpflicht stichprobenartig. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wer darf ein Energieaudit nach EDL-G durchführen?

Nur fachkundige, beim BAFA registrierte Energieauditoren. Ich bin nach § 8b EDL-G beim BAFA registriert.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren

15 Minuten am Telefon — danach wissen Sie, welche Leistung und welche Förderung zu Ihrem Gebäude passt.