Lichtplanung · DIALux-zertifizierter Planer · DIN EN 12464-1

Licht, das rechnet, plant und nach Norm überzeugt.

Beleuchtungskonzepte für Gewerbe- und Nichtwohngebäude — normgerecht simuliert, wirtschaftlich ausgelegt und auf die neuen Anforderungen des GModG abgestimmt. Beleuchtung ist im Energieaudit oft der größte Einsparhebel, den ich mit Ihnen konkret hebe.

DIN EN 12464-1
Norm für Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen
§ 56 GModG
Neue Anforderungen an Beleuchtung & Steuerung im Bestand
seit 2010
Vertiefte Beschäftigung mit energieeffizienter Beleuchtung

Leistungen

Von der Lichtberechnung bis zur Steuerung.

Beleuchtungsplanung lässt sich einzeln beauftragen oder direkt mit Ihrem Energieaudit oder Ihrer Fördermittelberatung kombinieren.

DIALux evo

Beleuchtungskonzepte & Lichtberechnung

Als DIALux-zertifizierter Planer erstelle ich normgerechte Lichtplanung für Büro-, Verkaufs-, Logistik- und Industrieflächen — mit Beleuchtungsstärke-, Blendungs- und Gleichmäßigkeitsnachweis nach DIN EN 12464-1.

§ 56 GModG

GModG-konforme Umsetzung im Bestand

Bewertung Ihrer bestehenden Beleuchtung gegen die neuen gesetzlichen Anforderungen und Erarbeitung eines wirtschaftlichen Umsetzungspfads.

Beleuchtungssteuerung

Lichtsteuerung & Smart-Home-Integration

Tageslicht- und präsenzabhängige Steuerungskonzepte, integriert in die vorhandene Gebäude- und Smart-Home-Technik statt als isolierte Insellösung.

DIN EN 16247

Beleuchtung im Energieaudit

Im Rahmen des Energieaudits identifiziere ich das Einsparpotenzial Ihrer Beleuchtung — häufig der größte einzelne Hebel im tertiären Sektor.

Gesetzeslage · GModG 2026

Was ab 2027 für Ihr Gebäude gilt.

Das GebäudeModernisierungsGesetz (GModG) löst zum 1. Januar 2027 das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und setzt die EU-Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht um — mit direkter Relevanz für die Beleuchtungsplanung in Nichtwohngebäuden.

Pflicht zur automatischen Beleuchtungssteuerung (§ 56 Abs. 6)

Gebäude mit ausreichend groß dimensionierten Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen benötigen künftig eine zonierte, automatische Beleuchtungssteuerung mit mindestens Präsenzerkennung — inklusive Datenaustausch mit der übrigen Gebäudetechnik sowie Verbrauchsüberwachung und -protokollierung.

  • Anlagenleistung > 290 kW: Umsetzung in Deutschland bereits seit 31.12.2024 Pflicht
  • Anlagenleistung > 70 kW: Umsetzung spätestens bis 31.12.2029 erforderlich

Welche Gebäude sind betroffen?

Richtwerte, ab welcher Fläche die 70-kW-Schwelle üblicherweise erreicht wird:

GebäudetypFläche ab ca.
Büro / Verwaltung≈ 800 m²
Gewerbe-/Industriehalle (Lager)≈ 1.750 m²
Ältere Bestandshalle≈ 900 m²

Zusätzlich: Mindestenergiestandards (MEPS)

Ab 2030 müssen alle Nichtwohngebäude unter dem 16 %-Schwellenwert des Energieverbrauchs liegen, ab 2033 unter 26 % — ohne Bestandsschutz. Die genaue Kontroll- und Vollzugsarchitektur wird derzeit noch final abgestimmt; die Pflicht zur automatischen Beleuchtungssteuerung bleibt davon unberührt.

Ergänzend gilt für viele betroffene Unternehmen eine Energieaudit-Pflicht: Nicht-KMU nach § 8b EDL-G alle vier Jahre verpflichtend, für KMU freiwillig und über die BAFA-Förderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) bezuschussbar. Ich begleite Sie von der Bestandsaufnahme über das normgerechte Audit bis zur Verzahnung mit der Beleuchtungssteuerung — aus einer Hand.

40%
des EU-Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude
36%
der THG-Emissionen stammen aus Gebäuden
75%
der Gebäude in der EU gelten noch als ineffizient

Der Umstieg auf LED-Beleuchtung mit intelligenter Lichtsteuerung bringt viele Gebäude bereits unter die relevanten Schwellenwerte — und kann die Energiekosten für Beleuchtung um bis zu 80 % senken. Es lohnt sich, frühzeitig zu prüfen, ob Ihr Gebäude die 70-kW-Schwelle erreicht.

Jetzt prüfen lassen

Referenzprojekt

Gewerbeobjekt, Bad Homburg

Begleitung und lichttechnische Auslegung von über 1.000 m² Nutzfläche inklusive Beleuchtungssteuerung — von der Bestandsaufnahme über die DIALux-Berechnung bis zur Umsetzung.

Diplomarbeit, 2010

„Vergleich und Bewertung von Konzepten zur energieeffizienten künstlichen Beleuchtung im tertiären Sektor“ — die fachliche Grundlage, die bis heute in jedes Lichtkonzept einfließt.

>1.000 m²
geplante Nutzfläche
−70%
Beleuchtungskosten gegenüber dem Bestand

Weiteres Referenzprojekt

Bürogebäude, 14 Etagen

Vollständige Erneuerung der Beleuchtung über alle Ebenen — von der Büro- und Besprechungsraumbeleuchtung bis zum Eingangsbereich.

  • Bürobeleuchtung & Besprechungsräume: Erneuerung über alle 14 Etagen
  • Eingangsbereich: Gestalterisch integrierte Lichtlinien statt klassischer Rasterleuchten
  • Beleuchtungssteuerung: Planung und Inbetriebnahme mit Casambi
  • Steuerungslogik: Tageslichtabhängige Regelung plus feste Lichtszenen in Tunable White
14
Etagen vollständig erneuert
Casambi
Beleuchtungssteuerung, tageslichtabhängig
Tunable White
Lichtszenen je Nutzung anpassbar

01

Norm statt Bauchgefühl

Als DIALux-zertifizierter Planer simuliere ich jedes Konzept in DIALux evo und weise es gegen DIN EN 12464-1 nach, bevor auch nur eine Leuchte bestellt wird.

02

Licht im Gesamtkontext des Gebäudes

Als Energieberater plane ich Beleuchtung nicht isoliert, sondern zusammen mit Heizlast, Förderung und Anlagentechnik.

03

Fundiert seit der Diplomarbeit

Die Auseinandersetzung mit energieeffizienter Beleuchtung im tertiären Sektor begleitet mich seit 2010 — heute mit über einem Jahrzehnt Praxis.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Beleuchtung sprechen.

Ob Neubau, Sanierung oder GModG-Umsetzung im Bestand — schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich zeitnah mit den nächsten Schritten.

Ich melde mich in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Oder direkt info@jm-energieberatung.de · 01573-7609592